Unsere AGB

ARTIKEL 1 – Definitionen
1. In diesen Geschäftsbedingungen: Der Unternehmer: Zazuhome. Handelskammernummer: 58108394, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL852877547B01, der einen Vertrag mit dem Kunden abschließt oder abschließen möchte; Der Käufer: der Käufer/Auftraggeber oder die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte; Der Geschäftskunde: der Kunde, der in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt; Der Verbraucher: der Kunde, der nicht in Ausübung eines Berufes oder Geschäfts handelt; Lieferung: die eigentliche Präsentation der gekauften Produkte und/oder Halbfabrikate beim Kunden; Lieferung: Bereitstellung der Produkte und/oder des Werks nach Vereinbarung; Fernabsatzvertrag: Der Vertrag mit einem Verbraucher, bei dem bis zum Abschluss des Vertrags ausschließlich eine oder mehrere Techniken der Fernkommunikation im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1e des niederländischen Zivilrechts verwendet werden Code, wie ein Webshop oder Versandhandel ; Außerhalb des Verkaufsgebiets abgeschlossener Vertrag: ein Vertrag, der mit einem Verbraucher außerhalb des Verkaufsgebiets des Unternehmers im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1f des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen wird, wie zum Beispiel at Verbraucher zu Hause, auf Messen oder auf der Straße;
Boden: Unterboden und/oder Zwischenboden und/oder Bodenbelagsmaterial; Unterboden: der vorhandene Untergrund, auf dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen; Zwischenboden: Das Material, das zwischen dem Unterboden und dem Bodenbelagsmaterial angebracht wird, ist kein Reparaturmaterial des Unterbodens.
2. Bezieht sich der Vertrag, das Angebot, die Lieferung oder Leistung auch auf Anschluss-, Aufstellungs-, Montage- und sonstige Arbeiten, so ist darunter zu verstehen: Anschluss: der Anschluss aller Zu- und Ableitungen und Leitungen an vorhandene und ordnungsgemäß installierte Anschlussstellen ; Installation: die Installation aller Zu- und Ableitungen, Verkabelung und Anschlusspunkte, die für die korrekte Installation des Produkts erforderlich sind; Zusammenbauen (Installieren): Zusammenbauen und Einrichten des Produkts oder von Teilen davon; Sonstige Arbeiten: Abbruch- und Renovierungsarbeiten, Ausgleich von Böden und Wänden und Verarbeitung von Fliesen;

ARTIKEL 2 – Geistiges Eigentum
1. Der Unternehmer behält sich das geistige Eigentum an ua zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Mustern und Modellen vor. Auf Verlangen des Unternehmers hat der Kunde diese unverzüglich zurückzugeben. Stehen dem Unternehmer noch andere gesetzliche Rechte zu, kann er diese geltend machen.
2. Der Kunde darf Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte an/an den vom Unternehmer gelieferten oder zur Verfügung gestellten Leistungen nicht entfernen oder ändern.
3. Der Käufer darf das dem Unternehmer gehörende Material, auf dem geistige Eigentumsrechte beruhen, ohne Zustimmung des Unternehmers nicht vervielfältigen, veröffentlichen, verwerten oder ausstellen.

ARTIKEL 3 – Das Angebot
1. Alle Angebote sind bis einschließlich 21 Tage nach Angebotsdatum gültig, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Sie beruhen auf den vom Kunden abgeleiteten Daten, Zeichnungen und Maßangaben sowie etwaigen Maßangaben des Unternehmers. Dabei hat der Kunde den Unternehmer über Tatsachen und/oder Umstände zu informieren, die die Durchführung des Vertrages beeinflussen können, soweit sie für die Angebotserstellung relevant sind (siehe auch Artikel 7). Bei Böden verwendet der Unternehmer bei der Bemessung der Flächen die größten Längen- und Breitenmaße unter Berücksichtigung der beim Lieferanten zu bestellenden Verpackungseinheiten (lfd. Meter Teppich, Laminatpakete, durchgehende Sockelleisten etc. ). Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sowie Muster und Modelle des Unternehmers sind so genau wie möglich.
2. Das Angebot enthält eine vollständige Beschreibung der zu liefernden Produkte und der auszuführenden Arbeiten, des Gesamt-(Kauf-)Preises, der Lieferzeit, der Zahlungsbedingungen und der Risiken für beide Parteien. Der Unternehmer weist den Kunden im Angebot darauf hin, dass der Kunde neben der gesetzlichen Haftung des Kunden mit den im Werk befindlichen Gegenständen, Materialien und Werkzeugen des Unternehmers vorsichtig umgehen muss. Bei Bestellungen auf Abruf enthält das Angebot eine Erklärung dazu und Angaben zur Lieferzeit nach Abruf gemäß Artikel 6 Absatz 6. Das Angebot enthält den Preis der Materialien und die Art und Weise, wie der Preis für die Arbeit durchzuführenden Berechnung berechnet. . Es gibt zwei Möglichkeiten: Vertragspreis oder Regie. a) im Vertragspreis vereinbaren die Parteien einen Festbetrag, zu dem die Arbeiten ausgeführt werden; B. im Fall der Kontrolle gibt der Unternehmer genau an, was den Preis bestimmt (zB Stundensatz und Preise der benötigten Materialien). Auf Wunsch des Kunden kann der Unternehmer einen Richtpreis angeben, der eine Schätzung der Gesamtkosten darstellt. Im Angebot ist angegeben, ob zusätzliche Kosten wie Fracht-, Liefer-, Zahlungs- oder Portokosten anfallen.
3. Die im Angebot nicht genannten Leistungen sind nicht im vereinbarten Preis enthalten. Sofern der Kunde dies wünscht, kann dies preiserhöhend wirken (siehe auch Artikel 12).
4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Unternehmer die Arbeiten ordnungsgemäß ausführen kann. Hat der Kunde besondere Pflichten, wird der Unternehmer im Angebot darauf hinweisen. Denken Sie beispielsweise daran, dass die Installationspunkte, die Rohre und die Abflussrohre gemäß der Zeichnung des Unternehmers vorhanden sind (siehe Art. 7 Absätze 3 und 4).
5. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, kann der Unternehmer die Kosten der Angebotserstellung in Rechnung stellen. Dies ist nur zulässig, wenn der Kunde bei oder vor der Angebotsanfrage nachweislich auf die Kosten (Höhe) hingewiesen wurde. Der Kunde wird mit Zahlung der Angebotskosten Eigentümer des Angebots und etwaiger Zeichnungen. Das geistige Eigentum verbleibt beim Unternehmer.

ARTIKEL 4 – Die Vereinbarung (für außerhalb von Geschäftsräumen oder Fernabsatz getroffene Vereinbarungen: siehe Artikel 17)
Die Bezahlung

1. Der Unternehmer kann bei Abschluss eines Vertrages mit einem Verbraucher eine Anzahlung verlangen. Für einen Geschäftskunden (Nicht-Verbraucher) gelten keine Höchstprozentsätze. Für einen Verbraucher hängt die Höhe des maximalen Prozentsatzes vom Produkt ab.
2. Die maximale Anzahlung für Verbraucher beträgt 25%, mit Ausnahme der folgenden Produkte, für die der Höchstbetrag 15% beträgt: a) Küchen/Badezimmer/Sanitärartikel und/oder Teile davon und/oder damit verbundene Arbeiten; B. Parkett, Dielen aus Massivholz, Marmoleum, Treppenrenovierung, Naturstein, Kies, (Kies-)Fliesen, Guss-, Beton-, Betonoptik-, Kork- und Laminatböden und/oder Arbeiten im Zusammenhang mit diesen Produkten.
Preisänderung
3. Preiserhöhungen können an Geschäftskunden weitergegeben werden.
4. Für Preiserhöhungen bei Verbrauchern, die nach Vertragsschluss, jedoch vor Lieferung eintreten, gilt Folgendes:
• Preiserhöhungen aufgrund von Mehrwertsteuererhöhungen und anderen rechtlichen Maßnahmen können jederzeit weitergegeben werden.
• Andere Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss dürfen nicht weitergegeben werden.
• Andere Preiserhöhungen nach 3 Monaten nach Vertragsschluss dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies vereinbart wurde. Der Unternehmer gibt auch an, warum eine Preiserhöhung durchgeführt werden kann und ob der Verbraucher dann kostenlos auflösen kann oder nicht.
5. Preisnachlässe nach Vertragsschluss, zB durch Räumungsverkäufe, Schlussverkäufe, Aktionen oder Rabatte auf Ausstellungsmodelle, berechtigen den Kunden nicht zu einer Preisminderung.
Eigentumsvorbehalt
6. Der Unternehmer bleibt Eigentümer der verkauften Produkte, bis der Käufer den Preis (und eventuelle Nebenkosten) vollständig bezahlt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte pfleglich zu behandeln. Er darf die Produkte bis zur Zahlung des fälligen Betrages weder an Dritte herausgeben, noch verpfänden, verleihen oder aus dem Raum entfernen lassen, in dem sie geliefert wurden.
7. Der Unternehmer kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung ganz oder teilweise außergerichtlich auflösen im Falle eines Konkurses, Zahlungseinstellung oder gesetzlichen Nachlasses des Kunden.
Sicherheit für Geschäftskunden
8. Bei einem Vertrag mit einem Geschäftskunden kann der Unternehmer vor Ausführung oder Fortführung des Vertrages eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung verlangen.
Entschädigung für Geschäftskunden
9. Der Unternehmer hat gegenüber einem Geschäftskunden niemals einen anderen als den in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehenen Schadenersatz zu leisten. Er ist nicht verpflichtet, sonstige direkte oder indirekte Schäden, einschließlich Schäden durch Dritte, entgangenen Gewinn und dergleichen zu ersetzen.
Anfahrtskosten
10. Der Unternehmer kann Anfahrtskosten berechnen, wenn dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Wenn der Transport nicht im Vertrag enthalten ist, kann der Unternehmer immer Anfahrtskosten berechnen, außer im Falle einer Nichtübereinstimmung.

ARTIKEL 5 – Lieferzeit und Lieferung
1. Die Lieferzeit ist die vereinbarte Zeit, innerhalb der die Arbeiten zu erbringen bzw. die Produkte zu liefern sind. Die Lieferzeit ist fix, es sei denn, im Vertrag ist eine voraussichtliche Lieferzeit angegeben. Ist keine Lieferzeit vereinbart, gilt bei einem Verbraucherkauf eine feste Lieferzeit von 30 Tagen.
2. Wird die voraussichtliche Lieferzeit nicht eingehalten, wird dem Unternehmer eine Nachfrist zur Nachlieferung eingeräumt. Die Nachlaufzeit beträgt maximal einen Monat, jedoch nie länger als die ursprüngliche Lieferzeit. Etwaige Preiserhöhungen innerhalb dieser Frist dürfen nicht weitergegeben werden.
3. Bei Überschreitung der Nachfrist kann der Kunde den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention auflösen und/oder Schadensersatz verlangen.
4. Bei Überschreitung der voraussichtlichen oder festgesetzten Lieferzeit haftet der Unternehmer bei einer Vereinbarung mit einem Geschäftskunden nicht für Folgeschäden jeglicher Art.
5. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher hat der Unternehmer den Schaden zu ersetzen, der mit der Überschreitung im Zusammenhang steht und der ihm, teilweise im Hinblick auf die Art der Haftung und die Art des Schadens, zurechenbar ist.
6. Ist vereinbart, dass der Unternehmer nach Benachrichtigung des Verbrauchers eine Bestellung aufgibt (Bestellung auf Abruf), so läuft die vereinbarte feste oder voraussichtliche Lieferzeit ab dem Abrufdatum. Der Abruf muss innerhalb von neun Monaten nach Vertragsschluss erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Abruf, wird der Unternehmer den Kunden schriftlich daran erinnern und ihm eine Frist von maximal drei Monaten zum Abruf setzen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Vereinbarung als gekündigt und Artikel 12 gilt.
7. Im Falle der Lieferung liefert Zazuhome die Produkte bis zur ersten Schwelle des Erdgeschosses der Lieferadresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Werden die Produkte auf Wunsch des Bestellers eingebracht und/oder dort platziert oder auf Wunsch des Bestellers aus der Verpackung genommen, so erfolgt dies auf Gefahr des Bestellers. Zazuhome ist, sofern nicht ausdrücklich im Voraus vereinbart, niemals verpflichtet, bei einer solchen Anfrage mitzuwirken. Bringt Zazuhome die Produkte ins Haus, muss der Käufer gewährleisten, dass die Tür(en), Treppe(n) und/oder der Aufzug dafür geeignet sind und die Zufahrtswege frei von Hindernissen sind, auch im Hinblick auf das Aufhängen an Wänden , wie Gemälde, Lampen und Schränke. Darüber hinaus ist der Käufer allein dafür verantwortlich, Parkett, Laminat oder andere Bodenbeläge mit Kunststoff oder Pappe, soweit erforderlich, vor Beschädigungen zu schützen, die beim Bewegen und Aufstellen der Produkte auftreten können. Zazuhome haftet niemals für Schäden jeglicher Art, die durch das Einbringen und/oder Aufstellen der Produkte durch Zazuhome verursacht werden.
8. Im Falle der Lieferung müssen die Produkte einschließlich der Verpackung auf normale Weise eingebracht werden können, andernfalls gehen die Folgen auf Gefahr des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, vor oder zum Zeitpunkt der Bestellung zu beurteilen, ob die Produkte an den gewünschten Platz gebracht werden können. Sind hierfür besondere Hilfsmittel erforderlich, gehen die Kosten hierfür zu Lasten des Käufers.
9. Im Falle einer Lieferung muss der Käufer bei Lieferung der Produkte die Anzahl der Pakete überprüfen und die Produkte auf sichtbare Schäden überprüfen. Liegt bei Zazuhome zum Zeitpunkt der Lieferung ein bekannter Mangel vor, muss der Käufer dies auf dem Frachtbrief vermerken.

ARTIKEL 6 – Rechte und Pflichten des Unternehmers
1. Der Unternehmer liefert die Produkte ordnungsgemäß, ordnungsgemäß und vertragsgemäß. Die Arbeiten werden sach-, sach- und vereinbarungsgemäß ausgeführt.
2. Der Unternehmer hält sich bei der Lieferung von Produkten und der Ausführung von Arbeiten an die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
3. Der Unternehmer weist den Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss darauf hin, dass der Kunde für die Eignung des Ortes, an dem die Arbeiten zu erbringen sind, wie zB die Einhaltung der Bau- und/oder Montagevorschriften, achtet. Wenn der Unternehmer nicht (rechtzeitig) darauf hinweist, hat er den unmittelbaren Schaden und die Kosten des Verbrauchers zu ersetzen und trägt einen etwaigen eigenen Schaden selbst.
4. Der Unternehmer weist den Kunden auch darauf hin:
• Ungenauigkeiten in der Aufgabenstellung oder zugewiesenen Tätigkeiten, zB Arbeiten auf einem nicht tragfähigen Untergrund;
• der Mangel oder die Untauglichkeit bestimmter Gegenstände, zB vom Verbraucher zur Verfügung gestellter Materialien oder Hilfsmittel; Dies gilt nur, wenn der Unternehmer sie kennt oder vernünftigerweise kennen sollte. Tut der Unternehmer dies nicht, haftet er für den Schaden, es sei denn, der Schaden ist ihm nicht zuzurechnen.
5. Der Unternehmer erteilt, sofern er vom Kunden informiert wurde (siehe § 7 Abs. 5), die von ihm zu erwartenden Auskünfte, soweit sich seine Sachkunde über die Notwendigkeit des Einsatzes besonderer Hilfsmittel wie Aufzug oder Kran erstreckt. Die Parteien vereinbaren, auf wessen Kosten und Gefahr der Einsatz der besonderen Hilfsmittel erfolgt.
6. Der Unternehmer setzt die Arbeit nach dem Start regelmäßig fort.
7. Der Unternehmer stellt sicher, dass die Arbeiten von Personen ausgeführt werden, die für diese Arbeiten sachkundig sind.
8. Verzögern sich die Arbeiten aufgrund von Umständen, die auf Gefahr des Verbrauchers gehen, verlängert sich die Lieferfrist.
9. Hat der Kunde Wünsche zur Schalldämmung eines Bodens (zB in Wohnungen), wird der Unternehmer vom Kunden eine Aufstellung mit den Messwerten des Unterbodens und des Estrichs verlangen. Tut der Kunde dies nicht oder ist diese nicht verfügbar, wird der Unternehmer den Kunden nach der Lieferung auf eine eventuell geringere Schalldämmung hinweisen. Der Unternehmer stellt sicher, dass er die beabsichtigte Schallschutzwirkung der gelieferten Produkte nachweisen kann, beispielsweise durch Vorlage von Produktinformationen des Lieferanten des Zwischengeschosses.

ARTIKEL 7 – Rechte und Pflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt sicher, dass der Unternehmer die Produkte liefern und die Arbeiten ausführen kann.
2. Der Kunde stellt sicher, dass dem Unternehmer die erforderlichen Genehmigungen (Genehmigungen etc.) für die Arbeiten und die für die Arbeiten wichtigen Informationen (zB Lage von Rohrleitungen) rechtzeitig vorliegen.
3. Der Kunde stellt sicher, dass der Ort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden, dafür geeignet ist, wie zum Beispiel:
• der Raum richtig verschlossen werden kann;
• die Bau- und/oder Installationsvorschriften eingehalten wurden;
• Strom, Heizung, fließendes Wasser und ausreichende Belüftung vorhanden sind. Trifft der Kunde dies nicht, hat er den nachweislich unmittelbaren Schaden und die angemessenen Kosten des Unternehmers zu ersetzen und trägt einen allfälligen eigenen Schaden.
4. Der Kunde trägt das Risiko von Schäden, die verursacht werden durch:
• Ungenauigkeiten in der zugewiesenen Arbeit;
• Ungenauigkeiten in den vom Kunden geforderten Konstruktionen und Arbeitsweisen;
• Mängel der beweglichen oder unbeweglichen Sachen, an denen die Arbeiten ausgeführt werden;
• Mängel an vom Kunden beigestellten Materialien oder Hilfsmitteln.
5. Der Kunde weist den Unternehmer auf besondere Umstände hin, die beispielsweise den Einsatz eines Aufzugs oder Krans erfordern. Die Parteien vereinbaren, wer die Kosten und das Risiko des Einsatzes der besonderen Hilfsmittel trägt. Hat der Kunde diese Angaben nicht gemacht, gehen die Kosten für den Einsatz spezieller Hilfsmittel zu seinen Lasten.
6. Der Kunde stellt sicher, dass von Dritten auszuführende Arbeiten und/oder Lieferungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgen, damit die Ausführung der Arbeiten nicht verzögert wird. Tritt eine Verzögerung ein, wird der Kunde den Unternehmer rechtzeitig benachrichtigen.
7. Der Kunde stellt sicher, dass in dem Raum, in dem sich die Arbeit befindet oder stattgefunden hat, keine anderen Arbeiten ausgeführt werden, die die Arbeit des Unternehmers beschädigen könnten.
8. Der Kunde stellt sicher, dass der Lieferort gut erreichbar und rechtzeitig verfügbar ist und alles unternommen wird, um eine reibungslose Lieferung/Lieferung zu ermöglichen.
9. Wird der Beginn oder der Fortgang der Arbeiten durch Umstände im Sinne dieses Artikels verzögert, hat der Kunde dem Unternehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn diese Umstände auf den Kunden zurückzuführen sind.
10. Der Kunde kümmert sich pfleglich um die am Ort des Werkes befindlichen Gegenstände, Materialien und Werkzeuge des Unternehmers.
11. Der Kunde, der gegen ausdrücklichen Rat des Unternehmers dennoch bestimmte Tätigkeiten vom Unternehmer ausführen lassen möchte, haftet selbst für den dadurch verursachten Schaden.
12. Der Kunde kann den Unternehmer nicht zu Arbeiten verpflichten, die gegen die Arbeitsbedingungen verstoßen.

ARTIKEL 8 – Lagerung von Produkten
1. Werden die Produkte zum vereinbarten Liefertermin angeboten, aber nicht abgenommen, erfolgt, sofern die Produkte nicht mangelhaft sind, der Unternehmer innerhalb angemessener Frist eine zweite Lieferung. Nach Verweigerung oder nach zweiter Lieferung kann der Unternehmer Lagerkosten und weitere nachweisbare Schäden sowie angemessene Kosten in Rechnung stellen.
2. Wird auch die zweite Lieferung nicht angenommen, kann der Unternehmer:
a. die Einhaltung der Vereinbarung zu verlangen und Lagerkosten und weitere nachweisbare Schäden und angemessene Kosten zu berechnen oder;
B. die Produkte weitere 30 Tage unter Berechnung der Lagerkosten für den Kunden einlagern. Wenn die zu liefernden Produkte nach der in a oder b genannten Situation vom Kunden noch nicht gekauft wurden, kann der Unternehmer den Vertrag gemäß der Regelung in Artikel 11 als storniert betrachten. Zusätzlich zu den Stornierungskosten kann der Unternehmer zusätzlich die Lagerkosten für 30 Tage in Rechnung stellen.
3. Wurden die Produkte vom Kunden bezahlt, lagert der Unternehmer die Produkte maximal 3 Monate unter Berechnung angemessener interner oder externer Lagerkosten ein. Dabei berücksichtigt der Unternehmer den Verkaufswert der Produkte und die Dauer der Lagerzeit, sofern hierüber keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
4. Nimmt der Kunde die Lieferung auch nach 3 Monaten nicht ab, gilt der Vertrag als storniert und der Unternehmer kann zusätzlich zu der in Artikel 11 genannten Stornogebühr angemessene interne oder externe Lagerkosten in Rechnung stellen. Er hat dies dem Kunden schriftlich mitzuteilen.
5. Die Feuer- und Beschädigungsgefahr während der Lagerung wird beim Verbraucherkauf vom Unternehmer versichert.

ARTIKEL 9 – Transport und Beschädigung bei der Lieferung
1. Der Transport der Produkte ist im Preis inbegriffen, außer bei Take-away-Artikeln oder wenn etwas anderes vereinbart wurde. Der Unternehmer trägt das Risiko von Beschädigung und Verlust während des Transports. Wenn die Produkte von einem professionellen Spediteur geliefert werden, sorgt der Unternehmer für eine gute Versicherung.
2. Werden bei der Anlieferung Beschädigungen festgestellt, muss der Kunde dies auf dem Lieferschein vermerken. Besteht bei Anlieferung keine Möglichkeit, einen Schaden festzustellen, wird der Kunde dies auf dem Lieferschein vermerken. Es empfiehlt sich, dem Unternehmer sichtbare Schäden spätestens innerhalb von 2 Werktagen zu melden.
3. Veranlasst der Kunde den Transport selbst, hat er nach der Lieferung so weit wie möglich zu prüfen, ob die Produkte vor dem Transport unbeschädigt und vollständig sind.

ARTIKEL 10 – Die Zahlung Kauf und Verkauf
1. Die allgemeine Zahlungsbedingung ist die Zahlung per Nachnahme (Bar- oder EC-Kartenzahlung), auch wenn die Werkvertragsvereinbarung enthalten ist. Der Kunde kann sich auch vergewissern, dass der Betrag dem Bankkonto des Unternehmers bereits vor der Lieferung gutgeschrieben wurde.
2. Es ist zulässig, eine abweichende Zahlungsbedingung zu vereinbaren, jedoch ist es gesetzlich verboten, einem Verbraucher nur die Vorauszahlung des (Rest-)Kaufpreises als Zahlungsbedingung anzubieten.
3. Der Unternehmer, der in Teilen liefert, kann mit jeder Teillieferung Zahlung für den gelieferten Teil verlangen. Für jede Teillieferung erhält der Kunde eine Teilrechnung.
Abnahme der Arbeit
4. Bei ausschließlicher Werkabnahme vereinbaren die Parteien schriftlich, dass die Zahlung in Raten proportional zum Arbeitsfortschritt und zur Materiallieferung erfolgt. Dabei werden die maximalen Anzahlungsprozentsätze berücksichtigt (siehe Artikel 4 Absatz 2). Sofern hierüber keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, gilt als Zahlungsbedingung:
• bei Ausgabe des Befehls 25% bzw. 15% der vereinbarten Summe in Abhängigkeit vom maximalen Anzahlungsprozentsatz nach Artikel 4 Absatz 2.
• nach Anlieferung der Materialien 35% bzw. 45%
• sofort nach Auslieferung 30% und
• die restlichen 10% innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Dafür erhält der Kunde immer eine Teilrechnung.
Rechnungen zur Zahlungsfrist 
5. Die Zahlung einer Rechnung oder Teilrechnung erfolgt spätestens 14 Tage nach Zugang, sofern nicht anders vereinbart.
Späte Zahlung
6. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, kommt er ohne Inverzugsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Dennoch versendet der Unternehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung, in der er den Kunden über seinen Zahlungsverzug informiert. Der Unternehmer gibt ihm die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung zu zahlen und weist auf die Folgen hin, wenn er dies nicht tut.
7. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Unternehmer den geschuldeten Betrag ohne weitere Inverzugsetzung einziehen. Die damit verbundenen (Inkasso-)Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten sind auf maximal den gesetzlich zulässigen Prozentsatz des Auftraggebers begrenzt.
8. Der Unternehmer kann Verbrauchern die gesetzlichen Zinsen berechnen, wenn die Zahlung auch nach Ablauf der Frist von Absatz 6 noch nicht erfolgt ist. Die Zinsen können ab der in Absatz 5 genannten Frist bis zur vollständigen Zahlung berechnet werden. Bei einem gewerblichen Kunden kann der Unternehmer nach Ablauf der in Absatz 5 genannten Frist gesetzliche kaufmännische Zinsen berechnen.
Zahlungsverpflichtung aussetzen
9. Bei Beanstandungen darf der Kunde nur den Teil der Rechnung zurückhalten, der dem Inhalt und der Schwere der Beanstandung entspricht. Der Unternehmer darf diesen Teil seiner Rechnung bei berechtigten Beanstandungen nicht einziehen. Der andere Teil des Kauf-/Vertragspreises ist vom Kunden innerhalb der Zahlungsfrist zu zahlen.
10. Ist Ratenzahlung nur bei Abnahme der Arbeiten vereinbart und setzt der Unternehmer die Arbeiten nicht fort, kann der Kunde die Ratenzahlung aussetzen. Der Kunde hat bereits zugestellte Teilrechnungen innerhalb der Zahlungsfrist zu bezahlen.

ARTIKEL 11 – Stornierung
1. Kündigt der Kunde, schuldet er Schadensersatz. Es basiert auf entgangenen Einnahmen basierend auf Branchendurchschnitten. Die Vergütung setzt sich zusammen aus der Bruttogewinnmarge (fixe und variable Kosten, Gewinnaufschlag), abzüglich nicht angefallener variabler Kosten wie Lieferkosten. Die Entschädigung beträgt 30% des Kauf-/Vertragspreises, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Dies ist 50%, wenn der Kunde storniert, während ihm bereits mitgeteilt wurde, dass die (Teil-)Lieferung erfolgen kann.
2. Die in Absatz 1 genannten Prozentsätze sind fest, es sei denn, der Unternehmer weist einen höheren Schaden oder der Kunde einen geringeren Schaden nach.
3. Eine Stornierung erfolgt vorzugsweise schriftlich. Im Falle einer mündlichen Stornierung wird der Unternehmer dies schriftlich bestätigen.
4. Hat der Verbraucher keine E-Mail-Adresse des Unternehmers, kann er auch per Einschreiben widerrufen. Er weist dann mit dem datierten Versandnachweis nach, dass der Brief innerhalb von 2 Tagen abgesendet wurde.
5. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag hat der Verbraucher keine Stornokosten zu tragen, wenn er von dem für diese Verkaufsart gesetzlich vorgesehenen Widerrufsrecht Gebrauch macht.
6. Im Falle einer unlauteren Geschäftspraktik im Sinne des Gesetzes über unlautere Geschäftspraktiken kann ein Verbraucher den Vertrag kostenlos auflösen. Dies ist der Fall, wenn der Verbraucher irregeführt oder aggressiv angegangen wurde, beispielsweise wenn der Verkäufer den Verbraucher beim Abschluss des Vertrages unangemessen stark unter Druck gesetzt hat. Der Verbraucher muss beweisen, dass dies der Fall war.
7. Eine Anzahlung ist die Zahlung eines Teils des vereinbarten Preises für ein Produkt oder eine Dienstleistung, bevor der Unternehmer seine Gegenleistung zu erbringen hat. Mit einer Anzahlung wird eine Leistung oder ein Produkt gesichert oder reserviert. Wurde vom Kunden eine Anzahlung geleistet, verliert er im Falle einer Stornierung die bereits geleistete Anzahlung.

ARTIKEL 12 – Zusatzkosten, zusätzliche Arbeit und/oder weniger Arbeit
Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Ausführung oder Fortsetzung der Arbeiten nicht ermöglicht hat, gehen zu Lasten des Kunden. Mehrarbeit und/oder Minderarbeit werden fair abgerechnet. Unter Nebenarbeiten werden unter anderem verstanden: alle Arbeiten und Lieferungen, die nicht Gegenstand des Vertrages sind und die vom Kunden verlangt werden. Unter weniger Arbeit wird verstanden: der Teil der Vereinbarung, der nicht mit Zustimmung beider Parteien durchgeführt wird. Nicht belegbare Flächen, zB Säulen und Aussparungen und Schnittverluste, sind nicht weniger Arbeit. Auf Wunsch des Kunden hinterlässt der Unternehmer Rückstände beim Kunden.

ARTIKEL 13 – Undurchsetzbarkeit der Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt
1. Wird die Vertragserfüllung aus einem von einer der Parteien nicht zu vertretenden Grund vorübergehend unmöglich, wird die andere Partei für diese Zeit von ihren Verpflichtungen frei.
2. Ist die Vertragserfüllung für eine der Parteien aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund dauerhaft oder teilweise unmöglich, werden beide Parteien alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Vertrag zu erfüllen. Darüber werden die Parteien diskutieren. Können sich die Parteien nicht einigen, haben sie das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, gegen Ersatz der angemessenerweise entstandenen und anfallenden Kosten an die andere Partei.

ARTIKEL 14 – Konformität und Garantie
1. Das gelieferte Produkt muss die Eigenschaften aufweisen, die der Kunde bei vertragsgemäßem Gebrauch erwarten darf (Konformität). Dies gilt auch für eine besondere Nutzung, wenn dies bei Vertragsschluss zwischen den Parteien vereinbart wurde. Wird diese Erwartung nicht erfüllt, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Auflösung und/oder Preisminderung.
2. Der Unternehmer gewährt auf die gelieferten Produkte zusätzlich zu den gesetzlichen Verpflichtungen des Absatzes 1 volle 2 Jahre Garantie. Die Parteien können auch schriftlich etwas anderes vereinbaren. Die 2-Jahres-Garantie gilt nicht für Mängel im Zusammenhang mit einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung durch den Kunden. Das macht der Unternehmer plausibel. Die Kosten der Reparatur bzw. der Reparatur trägt der Unternehmer. Ersatz, inkl. Fracht- und Anfahrtskosten; Wenn der Mangel ordnungsgemäß behoben werden kann, muss der Unternehmer das Produkt nicht ersetzen. Bei einem Umzug des Kunden ins Ausland werden Fracht- und Anfahrtskosten auf Basis der ursprünglichen Lieferadresse erstattet.
3. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat der Kunde seinen Schaden so weit wie möglich zu verhindern oder zu begrenzen.
4. Auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung gemäß Absatz 2 können dem Kunden noch gesetzliche Rechte (Absatz 1) zustehen. In diesem Fall kann sich der Unternehmer nicht auf das Erlöschen dieser Garantie berufen.
5. Die Verpflichtungen des Unternehmers hinsichtlich Konformität und Gewährleistung der Absätze 1 und 2 werden nicht von der Anzahlungsregelung erfasst. Bei Konkurs/Zahlungseinstellung/Nachschuldung des Unternehmers kann sich der Kunde beim Insolvenzverwalter/Verwalter als Gläubiger melden.
6. Gewährt der Hersteller der Produkte dem Unternehmer eine weitergehende Garantie, gilt diese Garantie auch für den Kunden.
7. Gewährleistungsbestimmungen gelten nur für die dem Bestimmungsort entsprechende Verwendung der gelieferten Produkte oder der ausgeführten Arbeiten oder für eine besondere Verwendung, wenn eine solche vereinbart wurde.
8. Der Kunde muss sich wie ein guter Kunde verhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Produkt sachgerecht und angemessen gepflegt und behandelt wird.
9. Abweichungen in Farbe, Verschleißfestigkeit, Struktur usw. können das Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz einschränken oder ausschließen. Dies ist der Fall, wenn die Abweichungen nach den geltenden, handelsüblichen Normen oder Gepflogenheiten technisch vertretbar sind.
10. Ausgenommen von der Gewährleistung nach Absatz 2: (Einweg-)Batterien, austauschbare Lichtquellen, Wohnaccessoires und normale Abnutzung.

ARTIKEL 15 – Haftung
Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die durch Ursachen verursacht wurden, die er nicht kannte oder hätte kennen müssen, es sei denn, er haftet nach dem Gesetz oder wenn zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde. Diese Ursachen können zum Beispiel sein:
• die Entstehung von Schrumpfnähten und/oder Haarrissen durch den allmählichen Verlust von Baufeuchte nach Neubau oder Renovierung;
• die Entwicklung von Verfärbungen, Schrumpfnähten und/oder Haarrissen durch direkte Einwirkung von Wärmequellen wie Sonne, Zentralheizungsrohre und Kamine;
• zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtigkeitsanteil im betreffenden Raum und Umgebung oder eine extreme Veränderung darin;
• eine falsche Zusammensetzung des Zwischen- und/oder Unterbodens oder ein nicht ausreichend ebener Unterboden, wenn dieser nicht vom Unternehmer verlegt wurde. Vor Beginn der Arbeiten meldet der Unternehmer dem Kunden das unzureichende Niveau; • der Boden nicht dauerhaft trocken ist, sofern der Unternehmer die Bodenfeuchte vorher gemessen hat und das Ergebnis zufriedenstellend war.

ARTIKEL 16 – Beschwerden und Schäden
1. Reklamationen über die Durchführung des Vertrages oder durch den Unternehmer verursachte Schäden am Kundeneigentum sind dem Unternehmer vollständig und klar zu beschreiben. Dies sollte vorzugsweise schriftlich und auf jeden Fall fristgerecht erfolgen.
2. Besteht zum Zeitpunkt der Lieferung oder Fertigstellung keine Möglichkeit, Beanstandungen und Schäden an der gelieferten Ware oder am Eigentum des Kunden festzustellen und/oder anzuzeigen, so hat der Kunde Beanstandungen oder Schäden unverzüglich, vorzugsweise innerhalb von zwei Werktage nach Entdeckung. . Geht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine Benachrichtigung beim Unternehmer ein, wird davon ausgegangen, dass die Produkte unbeschädigt geliefert wurden und/oder kein Schaden vom Unternehmer verursacht wurde.
3. Der Kunde gibt dem Unternehmer im Schadensfall Gelegenheit, den Schaden durch oder in seinem Auftrag zugunsten seiner Haftpflichtversicherung zu besichtigen und zu bewerten. Der Kunde wirkt auch bei Reparaturen durch oder im Auftrag des Unternehmers mit.
4. Beanstandungen, die erst nach gebrauchsfertiger Lieferung auftreten, sind unverzüglich nach Auftreten – spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung – vorzugsweise schriftlich anzuzeigen.
5. Wird die Reklamation nicht rechtzeitig eingereicht, kann der Kunde seine Rechte in diesem Bereich verlieren.

ARTIKEL 17 – Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
A – Die Vereinbarung
1. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Weg angenommen hat, wird der Unternehmer den Empfang des Angebots unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Solange dies noch nicht geschehen ist, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.
2. Wird der Vertrag elektronisch geschlossen, trifft der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die elektronische Datenübertragung zu sichern und eine sichere Webumgebung zu gewährleisten. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen beachten.
3. Der Unternehmer kann – soweit gesetzlich zulässig – untersuchen, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und ob Umstände vorliegen, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Ist dies ein triftiger Grund, den Vertrag nicht abzuschließen, kann der Unternehmer eine Bestellung ablehnen oder Sonderkonditionen mit Gründen verlangen oder festlegen.
4. Spätestens bei Lieferung der Ware und/oder Dienstleistung wird der Unternehmer folgende Informationen übermitteln:
a) die Besuchsadresse des Unternehmers, an die sich der Verbraucher mit Beschwerden wenden kann;
B. die Bedingungen, unter denen und wie der Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, oder eine klare Erklärung zum Ausschluss des Widerrufsrechts; C. Informationen zu Garantien und bestehendem After-Sales-Service; D. den Preis des Produkts oder der Dienstleistung einschließlich Steuern, etwaiger Lieferkosten und der Zahlungs-, Liefer- oder Vertragserfüllungsmethode; e. wenn der Verbraucher ein Widerrufsrecht hat, das Muster-Widerrufsformular. Diese Informationen müssen gespeichert und für den Verbraucher zugänglich sein.
B – Widerrufsrecht
1. Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts während einer Bedenkzeit von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Der Unternehmer kann den Verbraucher nach dem Grund des Widerrufs fragen, ihn jedoch nicht verpflichten, diesen anzugeben.
2. Die Bedenkzeit gemäß Absatz 1 beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher oder auf dessen Wunsch hin oder: a) wenn der Verbraucher mehrere Produkte in derselben Bestellung bestellt hat: am Tag auf dem das letzte Produkt vom Verbraucher oder im Namen des Verbrauchers erhalten wurde. Der Unternehmer kann – wenn er den Verbraucher vor dem Bestellvorgang hierauf ausdrücklich hingewiesen hat – eine Bestellung mehrerer Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeiten ablehnen. B. wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem die letzte Sendung/das letzte Teil beim Verbraucher oder im Namen des Verbrauchers eingegangen ist.
3. Die Bedenkzeit nach Absatz 2 beginnt am Tag nach Vertragsschluss. Verlängerte Bedenkzeit für Produkte und Dienstleistungen bei Nicht-Information über das Widerrufsrecht:
4. Hat der Unternehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Widerrufsrecht oder das Muster-Widerrufsformular nicht gemacht, endet die Bedenkzeit 12 Monate nach Ablauf der in Absatz B festgelegten Bedenkzeit.
5. Sobald der Unternehmer die in Absatz 4 genannten Informationen bereitstellt, endet die Bedenkzeit 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.
C – Pflichten des Verbrauchers während der Bedenkzeit
1. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung pfleglich behandeln. Er wird das Produkt nur so auspacken oder verwenden, wie es zur Feststellung von Art, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Der Verbraucher kann das Produkt so handhaben und prüfen, wie es ihm in einem Geschäft gestattet wäre.
2. Geht der Verbraucher weiter als in Absatz C1 beschrieben, haftet er für die Wertminderung des Produkts.
3. Der Verbraucher haftet nicht für die Wertminderung des Produkts, wenn der Unternehmer ihm vor oder bei Vertragsabschluss die obligatorischen Informationen über das Widerrufsrecht nicht zur Verfügung gestellt hat.
D – Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und Kosten dafür
1. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss er den Unternehmer innerhalb der Widerrufsfrist über den Kundenservice benachrichtigen.
2. Der Verbraucher sendet das Produkt so schnell wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach dieser Benachrichtigung, zurück oder übergibt es an (einen bevollmächtigten Vertreter des) Unternehmers. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Unternehmer angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher ist rechtzeitig zurückgekehrt, wenn er das Produkt vor Ablauf der Widerrufsfrist zurücksendet.
3. Der Verbraucher sendet das Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen, soweit möglich, unbenutzt, unbeschädigt, im Originalzustand und (soweit vernünftigerweise möglich) in der Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers zurück.
4. Das Risiko und die Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
5. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts im Falle eines Fernabsatzvertrages, außer:
a) wenn der Unternehmer nicht gemeldet hat, dass der Verbraucher diese Kosten zu tragen hat; oder
B. wenn der Unternehmer angibt, die Kosten selbst zu tragen. Bei einem außerhalb des Verkaufsgebiets geschlossenen Vertrag trägt der Unternehmer die Rücksendekosten der Ware.
6. Wenn der Verbraucher widerruft, nachdem er zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung während der Bedenkzeit begonnen wird, bezahlt der Verbraucher die bis zum Widerruf geleistete Arbeit.
7. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen, wenn:
der Unternehmer dem Verbraucher nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht, die Kostenerstattung im Widerrufsfall oder das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt hat; oder
B. der Verbraucher den Beginn der Leistungserbringung nicht ausdrücklich verlangt hat.
8. Im Falle des Widerrufs werden alle Nebenabreden aufgelöst.
E – Pflichten des Unternehmers bei Rücktritt
1. Wenn der Unternehmer dem Verbraucher auf elektronischem Weg den Widerruf ermöglicht, wird er unverzüglich nach Erhalt eine Empfangsbestätigung senden.
2. Der Unternehmer erstattet alle Zahlungen des Verbrauchers, einschließlich berechneter Lieferkosten, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Widerrufs.
Er kann mit der Rückzahlung warten, bis er das Produkt erhalten hat, es sei denn, der Unternehmer holt das Produkt selbst ab oder weist dem Verbraucher nach, dass er das Produkt zurückgegeben hat.
3. Der Unternehmer verwendet für die Erstattung dasselbe Zahlungsmittel wie der Verbraucher, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rückerstattung ist für den Verbraucher kostenlos.
4. Hat sich der Verbraucher für eine teurere Versandart als die günstigste Standardlieferung entschieden, muss der Unternehmer die Mehrkosten für die teurere Versandart nicht erstatten.
F – Ausschluss Widerrufsrecht
Der Unternehmer kann folgende Produkte und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, wenn er dies rechtzeitig vor Vertragsschluss im Angebot deutlich angegeben hat:
1. Serviceverträge, nach vollständiger Leistungserbringung, jedoch nur, wenn:
a) die Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und
B. Der Verbraucher hat erklärt, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt hat.
2. Nach Verbraucherspezifikationen hergestellte Produkte, die nicht vorgefertigt sind und die auf einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Verbrauchers beruhen oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
3. Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen wurde.
4. Produkte, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit unwiderruflich mit anderen Produkten vermischt werden.

ARTIKEL 18 – Niederländisches Recht.
Alle Vereinbarungen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, unterliegen niederländischem Recht.